Eine neue EU-Richtlinie für Alttextilien, die im Januar 2025 in Kraft getreten ist, sorgt derzeit in Mönchengladbach und in ganz Deutschland für Verwirrung.
Was nach wie vor in MG bei der Entsorgung von Altkleidern gilt
Die gute Nachricht: In Mönchengladbach ändert sich durch die Richtlinie gar nichts. Denn hier wird schon seit Jahren – wie in ganz Deutschland auch – das umgesetzt, was die neue Richtlinie EU-weit nun für Alttextilien regelt.
Grundsätzlich gilt, dass Altkleider immer vernünftig zu trennen sind. Gutes kommt in die Altkleidercontainer, Schlechtes in die Restmülltonne!

Konkret heißt das:
Gebrauchte und gut erhaltene Textilien gehören immer in den Altkleidercontainer. Altkleidercontainer findet ihr von verschiedenen Anbietern im gesamten Stadtgebiet.
Übrigens könnt ihr gut erhaltene Kleidung auch auf unseren Wertstoffhöfen kostenlos abgeben.
Kaputte, zerschlissene und stark verschmutzte Textilien (z. B. Öllappen) sind nach wie vor über die Restmülltonne zu entsorgen.
Was in der Abfallsatzung der Stadt Mönchengladbach dazu steht
In unserer Abfallsatzung für die Stadt Mönchengladbach ist es wie folgt definiert:
§8 (3) 3. Satz: Alttextilien sind zu den im Stadtgebiet aufgestellten Depotcontainern zu bringen. Hierzu zählen gut erhaltene und möglichst saubere Kleidung und Schuhe. Nicht in die Depotcontainer gehören nasse, stark verschmutzte oder stark beschädigte Kleidung, sowie stark abgetragene Schuhe.
Abfallsatzung der Stadt Mönchengladbach
Wer selbst nachlesen möchte, findet die Abfallsatzung unter diesem Link: https://mags.de/Medien/2._Downloads/2._Abfall/1._Satzungen/mags_Abfallsatzung.pdf
Das Abfall A-Z von mags ist ebenfalls eine Hilfe
In unserem Abfall A-Z findet ihr unter dem Stichwort „Altkleider“ ebenfalls einen Eintrag:
Entsorgungsmöglichkeiten
Altkleider können kostenfrei an unseren Wertstoffhöfen entsorgt werden. Als Entsorgungsalternative stehen zugelassene Straßensammlungen/ Containerstandorte oder karitative Einrichtungen zur Auswahl.
Nicht in die Altkleidercontainer gehören nasse, stark verschmutzte oder stark beschädigte Kleidung sowie stark abgetragene Schuhe. Diese können entgeltpflichtig als Restabfall entsorgt werden.
Begriffserklärung
Zu Altkleidern zählen gut erhaltene und möglichst saubere Kleidung und Schuhe.
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